Sehr geehrte Frau Bader,
ich hatte bei der ersten Schwangerschaft von meiner Chefin ein Beschäftigungsverbot bekommen als ich die Schwangerschaft bekannt gegeben hatte. Nun befinde ich mich noch in der Elternzeit. Wir möchten gerne noch ein weiteres Kind bekommen. Wenn ich noch während der Elternzeit wieder schwanger wäre, würde ich dann ja wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen müssen und wie wäre es dann mit der Bezahlung? Beim ersten Kind bekam ich bis zum Mutterschutz den Durchschnitt meiner letzten 3 Monatsgehälter voll weiter gezahlt, wäre das dann wieder das gleiche Geld?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
von
mellinu
am 05.05.2014, 22:31
Antwort auf:
Bezahlung Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
Hallo,
Sie werden dann so behandelt wie ohne BV.
Das heißt, in der EZ bekommen Sie keinen Lohn, jedoch ab dem ersten Tag nach der EZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2014
Antwort auf:
Bezahlung Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
Würdest du während der Elternzeit schwanger, bekommst du nicht automatisch ein BV.
Du gehst ja gar nicht arbeiten, also von welcher Beschäftigung muss man dich fernhalten?
Ist die Elternzeit zuende und du bist schwanger und bekommst dann ein BV, dann gibt es den vertraglich vereinbarten Lohn.
Hast du für die Zeit nach der Elternzeit zB eine Teilzeitvereinbarung unterschrieben, bekommst du Teilzeit-BV-Lohn. Läuft dein Vertrag weiter auf Vollzeit, gibt Vollzeit-BV-Lohn.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.05.2014, 07:10
Antwort auf:
Bezahlung Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
Ich habe beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit eingereicht, also wenn ich jetzt nach 9 oder 10 Monaten Elternzeit wieder schwanger wäre müsste ich ja dann nach den 12 Monaten eigentlich wieder arbeiten. Dann müsste ich demzufolge ja wieder ein BV bekommen und ich müsste meinen vollen Lohn wieder bekommen da nichts anderes vereinbart wurde.
von
mellinu
am 06.05.2014, 08:30