Hallo,ich hoffe sie können mir da weiterhelfen.
Habe vor Monaten einen Antrag ans Jugendamt geschickt,für die Erstattung der Kita gebühren.
Jetzt habe ich eine Ablehnung bekommen,weill ich 400 € über der einkommensgrenze liege.
Jetzt ist mir aufgefallen das das Jugendamt meine miete nicht vom nettolohn abgezogen hat, sondern auf die zahl von der einkommensgrenze addiert hat.
Ist das richtig so?
Wenn man die miete abzieht wäre ich deutlich unter dieser Grenze.
mfg
von
lia85
am 13.12.2013, 14:10
Antwort auf:
bewilligungsbogen für kitagebühren
Hallo,
es gibt für jeden Träger eigene Berechnungen und Satzungen. Ich weiß nicht, wie es in Ihrem Fall ist. Bitte wenden Sie sich and en Träger
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.12.2013
Antwort auf:
bewilligungsbogen für kitagebühren
Wie addiert ?
Miete muss ja nicht abgezogen werden.
Bei uns wurde damals berechnet was wir für einen Bedarf hätten.
SGB2.
Da werden die Mietkosten addiert.
Und was wir an Einkommen haben.
Dann wird geschaut wie viel wir mehr haben als der Bedarf.
Dementsprechend ist die Gebühr dann reduziert.
von
Sternenschnuppe
am 13.12.2013, 14:18
Antwort auf:
bewilligungsbogen für kitagebühren
Die miete muss man doch vom nettolohn abziehen.
Wird ja auf meinem Konto auch.
Sie hat die miete aber addiert mit einem Familienzuschlag und grundbetrag,was auch immer das sein soll.
des ist doch nicht korrekt.
Dann stand noch auf dem bewilligungsbogen der falsche kitabetrag drauf.Ich zahle 500€ , sie hat aber nur 300€ berechnet.
von
lia85
am 15.12.2013, 21:15
Antwort auf:
bewilligungsbogen für kitagebühren
Liest sich aber so wie ich oben schrieb.
Grundbedarf + Mietkosten ist Euer Bedarf insgesamt.
Und dann kommt es drauf an wieviel Du an Einkommen hast
Plus Kindergeld etc.
Und wieviel Du mehr hast als der Gesamtbedarf ist.
Was kommt denn bei deren Rechnung raus ?
Wieso soll die Miete abgezogen werden ?
von
Sternenschnuppe
am 15.12.2013, 22:06
Antwort auf:
bewilligungsbogen für kitagebühren
Die Kita-Gebühren legt der Trager fest, die Ermäßigungen liegen in der Hand der Kommune.
Ich schatze mal grob, daß es in Deutschland ungefähr 3000 verschiedene Formulare dafür gibt und 2000 verschiedene Methoden, die Ermäßigung zu berechnen.
Wende Dich an eine der üblichen Organisationen vor Ort - Caritas, Diakonie, AWO - und lasse die Berechnung direkt überprüfen.
(Hier in München ist die Miete komplett irrelevant, es geht nur nach dem Nettoeinkommen. Nur mal so......)
von
Strudelteigteilchen
am 16.12.2013, 00:33