Frage: Bewerbungspflicht trotz Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin noch in Elternzeit und habe erst ab 01.11.2015 einen Kindergartenplatz für meinen Sohn (im November dann 1 1/2 Jahre alt). Mein Arbeitsvertrag lief am 30.06.2015 aus und ich habe mich entsprechend beim Arbeitsamt gemeldet. Jetzt bekomme ich ständig Bewerbungsaufforderungen die nicht meiner Qualifikation entsprechen und nicht mit meinen geplanten Zeiten übereinstimmen. Beispielsweise soll ich schon ab September anfangen, geht aber nicht weil ich keine Betreuung für meinen Sohn habe. Oder dass ich nur Teilzeit arbeiten kann wegen Abholen des Kleinen, die Jobs aber Vollzeit mit 2 Stunden Fahrt sind. Mein Mann meinte wenn ich mich nicht bewerbe, bekomme ich ab November kein Arbeitslosengeld und werde gesperrt. Wenn ich mich aber bewerbe und angenommen werde, muss ich jeden Job annehmen, egal ob berufsfremd oder passend zu den Betreuungszeiten der KiTa. Stimmt das, muss ich einen Job annehmen, auch wenn die Unterbringung im Kindergarten erst 2 Monate später möglich ist? Was ist mit Arbeitszeiten. Mein Mann ist unter der Woche auf Montage und wir haben keine Familie hier, die den Kleinen abholen könnte (KiTa geht hier nur 8 h oder weniger). Deshalb wollte ich halbtags arbeiten. Was wenn ich nur Vollzeitjobs mit 2 Stunden Fahrzeit bekomme? Muss ich die dann annehmen? Kann das Arbeitsamt, beziehungsweise die Zeitarbeitsfirma, neuer Chef, ... verlangen, dass ich eine Tagesmutter/Babysitterin für weitere 4 Stunden am Tag anstelle um den Kleinen in den Kindergarten zu bringen, abzuholen und zu Hause zu betreuen bis ich wieder komme? Bitte nicht falsch verstehen. Ich will wieder arbeiten und suche auch selbst nach passenden Stellen (die Bewerbungsaufforderungen sind so als würde man von einem Tischler verlangen sich um eine Stelle als Koch zu bewerben). Es geht nur darum was passiert wenn ich jetzt die Bewerbungsaufforderungen des Arbeitsamtes ignoriere (eigentlich bin ich ja noch in Elternzeit) und ob ich ab November Arbeitslosengeld bekomme, wenn ich selbst noch keine Stelle gefunden habe. Hauptsächlich habe ich die Befürchtung, dass ich einen Job vom Arbeitsamt aus annehmen muss, bei dem ich die Betreuung meines Sohnes nicht gewährleisten kann. Danke im Voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Mama28.04.2014

von MAMA28.04.2014 am 24.08.2015, 14:00



Antwort auf: Bewerbungspflicht trotz Elternzeit

Hallo, Ich würde einen persönlichen Termin machen u genau mitteilen, wann Sie was können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.08.2015



Antwort auf: Bewerbungspflicht trotz Elternzeit

Offenbar ist Deine Suche da noch nicht eingegrenzt. Also bekommst Du alles. Ruf an und sage denen dass sie es bitte eingrenzen sollen, was Zeiten und Umkreis betrifft. Schicke denen eine Kopie des Betreuungsvertrages. Dann gibt es auch keine Sperren oder Kürzungen. Leistungen beziehst Du ja noch nicht, oder? Diese bekommst Du anteilig dessen was Du anbietest an Stunden. Mit Eingewöhnung kannst Du damit rechnen ab 01.12. erst wirklich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

von Sternenschnuppe am 24.08.2015, 15:12



Antwort auf: Bewerbungspflicht trotz Elternzeit

Ich hatte bereits einen Termin beim Arbeitsamt. Dort habe ich auch die Zeiten angegeben und den Umkreis eingegrenzt. Die ganzen Aufforderungen kamen trotzdem. Deshalb auch meine Frage hier.

von MAMA28.04.2014 am 26.08.2015, 20:44



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