Beurlaubung sinnvoll zwischen EZ u. neuem MuSchu ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beurlaubung sinnvoll zwischen EZ u. neuem MuSchu ?

Schönen guten Tag Frau Bader ! Am 17.5.05 endet meine 3jährige Elternzeit. Ich bin derzeit schwanger und der errechnete neue MuSchu beginnt am 23.6.05 Kann ich mich -ohne irgendwelche wichtigen Ansprüche zu verlieren- für die dazwischenliegenden 5,5 Wochen beurlauben lassen ? Oder gibt es nur die "Alternativen" Vollzeit arbeiten oder evtl. krankgeschrieben ? Herzlichen Dank im voraus für Ihre Meinung

Mitglied inaktiv - 09.02.2005, 13:11



Antwort auf: Beurlaubung sinnvoll zwischen EZ u. neuem MuSchu ?

Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.02.2005



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