Frage: Betriebszugehörigkeit

Ich habe die Frage, ob der Mutterschutz zur Betriebszugehörigkeit gezählt wird? Habe nach der Elternzeit am 1. Arbeitstag eine Kündigung ohne Angabe von Gründen erhalten. Muss generell eine Begründung angegeben werden oder richtet sich das nach Betriebszugehörigkeit? Grüße und Danke,

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 18:10



Antwort auf: Betriebszugehörigkeit

Hallo, 1. Die EZ zählt zur Betriebszugehörigkeit dazu 2. Das hat was mit der Anzahl der AN und deren Betreibszugehörigkeit zu tun. Ich würde mich mal an einen Koll. vor Ort wenden, wenn es nicht ein Kleinbetrieb ist Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2009



Antwort auf: Betriebszugehörigkeit

Mutterschutz gehört sicher zur Betriebszugehörigkeit, Elternzeit glaub ich eher nicht. Bitte die beiden Begriffe in dem Fall nicht durcheinanderbringen! Wieviele MA hat der Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat? Hat dieser der Kündigung zugestimmt? Grundsätzlich muß der AG aber meist schon begründen. Viele Grüße Désirée IANAL!

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 19:35



Antwort auf: Betriebszugehörigkeit

Zählt der Mutterschutz auch zur Betriebszugehörigkeit? Oder als Unterbrechung?

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 09:55



Antwort auf: Betriebszugehörigkeit

Hallo, zählt alles dazu. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2009



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