Guten Tag, am ersten Tag nach der Elternzeit (12.06.06) werde ich aus betrieblichen Gründen von meinem AG die Kündigung erhalten. Jetzt würde ich gern wissen, welche Kündigungsfrist er einhalten muss. Es handelt sich um eine Firmengruppe. Ich hatte von 10/98 bis 09/01 einen Ausbildungsvertrag (BA-Studium) mit der Verwaltungsgesellschaft. Im Anschluss an daran wurde ich bei der Betriebsgesellschaft eingestellt. Im Mai 2001 wurde ich 25 Jahre alt. Zählt nun die Zeit in der Verwaltungsgesellschaft mit zur Betriebszugehörigkeit? Dann wären es ja 5 Jahre.
Mitglied inaktiv - 02.05.2006, 09:37