Frage: Betriebsverbot ja oder nein?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im elterlichen Betrieb als Fahrlehrerin angestellt. Ich bilde also Schüler aus, kümmer mich ebenso zweimal die Woche um das Büro und mache auch den Theorieunterricht zweimal bis dreimal in der Woche. Im MuSchG steht, dass man ab Ende des 3. Monats nicht mehr AUF Beförderungsmitteln arbeiten darf. Hierzu habe ich die Definition gefunden, dass Beförderungsmittel zum Transport von Waren, Personen o.ä. genutzt werden. In meinem Beruf ist das ja eigentlich gar nicht der Fall. Ich schule lediglich auf dem Fahrzeug und befördere meine Schüler gar nicht. Rein rechtlich bin ich sogar die Führerin des Fahrzeugs und nicht mein Schüler. Mein Fahrzeug ist demnach eher ein Arbeitsmittel! Ich schule auch nicht von früh bis spät auf dem Fahrzeug, sondern habe wie oben beschrieben auch noch andere Tätigkeiten. Ich möchte gerne weiter in meinem Beruf arbeiten, solange es eben geht. Ich habe auch die Möglichkeiten mir Fahrstunden zeitlich frei einzuteilen und genügend Pausen zu machen. Ist es unter diesen Umständen evtl. sogar erlaubt weiter zu arbeiten? Gerade vielleicht, weil es der elterliche Betrieb ist? Für unseren Betrieb wäre ein Ausfall von mir nicht überbrückbar. So schnell kann kaum ein neuer vernünftiger Fahrlehrer gefunden werden und wären enorme Umsatzeinbußen aufzufangen. Da ich in naher Zukunft diesen Betrieb auch übernehme, schaufel ich mir im Prinzip mein eigenes Grab. Natürlich kann ich auch rein für das Büro und den Theorieunterricht eingesetzt werden, allerdings bringt dem Betrieb dies keinen Umsatz. Ich koste daher nur Geld, Fahrstunden fallen aus und können von meinen Kollegen vorerst nicht übernommen werden. Eigentlich geht es nur darum, dass ich wenigstens 4x90 Minuten täglich mit meinem Fahrzeug schulen darf. Mit freundlichen Grüßen S.L.

von mrsSL am 19.10.2013, 10:35



Antwort auf: Betriebsverbot ja oder nein?

Hallo, ich sehe da kein Problem - und keine Beförderung. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.10.2013



Antwort auf: Betriebsverbot ja oder nein?

Ich meine selbstverständlich ein Beschäftigungsverbot!

von mrsSL am 19.10.2013, 10:38