Frage: Betriebsübergang

Hallo frau Bader, ich habe erfahren, daß meine Firma einen sog. Betriebsübergang plant, um in eine neue Gesellschaft überzugehen. Angeblich gibt es keine Änderung zum bestehenden Arbeitsverhältnis (im Moment bin ich in Elternzeit mit Teilzeit bis April 03 - dann Vollzeit - ab Herbst wieder in Elternzeit mit Teilzeit). Ich möchte mich bei Ihnen nochmals rückversichern: Muß ich aber nun meinen 2jährigen-Elternzeitantrag u. Teilzeitantrag nun neu stellen? Oder wird wirklich alles übernommen, was ich bisher für die Zukunft vereinbart hatte? Gibt es da doch Fallstricke?

Mitglied inaktiv - 12.03.2003, 10:42



Antwort auf: Betriebsübergang

Hallo, alles bleibt wie es ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2003