Frage: Betriebsschließung und Schwanger

Hallo, ich erwarte im Februar 2016 ein Kind, mein Betrieb schließt bis zum 30.04.16. nun meine frage, wenn ich elternzeit bei meinem arbeitgeber für zwei jahre mache und elterngeld für ein jahr machen will, wer ist dann in dem einem jahr nach dem elterngeld für mich zuständig ?? bzw bekomme ich geld nach diesem jahr elterngeld??? oder bekomme ich nichts und muss mir selbst was suchen, oder hat dann da das arbeitsamt das sagen ???nach den zwei jahren ist ja das arbeitsamt für mich zuständig falls ich bis dahin noch keine arbeit habe....

von waterviolett am 27.10.2015, 14:53



Antwort auf: Betriebsschließung und Schwanger

Hallo, der Vertrag endet dann (das Gewerbeaufsichtsamt muss zustimmen). Nach dem Bezug von EG müssen Sie sich selber um die KK kümmern bzw familienversichern. ArBegld 1 bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ich würde die Beendigung der Agentur f Arbeit trotzdem mitteilen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2015



Antwort auf: Betriebsschließung und Schwanger

Du bekommst eh nur für ein Jahr Elterngeld, auch wenn du 2 Jahre EZ nimmst oder 3. EZ bedeutet nur, das dein AG sich verpflichtet dir in diesem Zeitraum den Arbeitsplatz zu halten. Nicht das Du finanzielle Mittel bekommst. Dafür gibt es eben genau das EG. Und das zahlt eben nur 12 bzw 14 Monate (abzüglich der Mutterschaftsgeld-Zeiten). Größeres Problem ist die Krankenversicherung. Wenn das EG ausgelaufen bis, musst Du da nämlich selbst für sorgen - da du dann ja keinen AG hast. Und damit auch eben keine EZ mehr. Die hat man nämlich nur mit AG. Bei wem sonst will man die melden? Falls Du verheiratet bist, kannst Du dann evtl in die Familienversicherung von deinem Mann, wenn er in der gesetzlichen ist. Ansonsten musst Du dich beim Arbeitsamt melden. Je nachdem ob Du dann eine Kinderbetreuung hast UND dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehts, also auch arbeiten willst, kannst du dann ALG1 beantragen - und wärst dann auch wieder versichert. Evtl auch Hartz4 wenn euer Einkommen entsprechend gering ist. Alternative, wenn ihr es euch leisten könnt, du auf jeden Fall 2 Jahre daheim bleiben willst, wäre die Option sich das Elterngeld splitten zu lassen bzw Elterngeld Plus anzumelden. Dann würdest Du zwar nur monatliche die halbe Summe Elterngeld bekommen, wärst aber eben die 2 Jahre Elterngeld versichert. Falls Familienversicherung nicht möglich. Ansonsten musst Du dich selbst krankenversichern wenn das alles nicht geht. Bist dann halt nach dem Elterngeld "normale" Hausfrau.

Mitglied inaktiv - 27.10.2015, 15:02



Antwort auf: Betriebsschließung und Schwanger

Keiner bekommt nach dem Elterngeld Geld extra außer Kindergeld und in zwei Bundesländern Landeserziehungsgeld. Wenn Du es auf ein Jahr aufteilst, dann musst Du danach arbeiten gehen oder Euer Familieneinkommen reicht. Du musst Dich dann nach dem Elterngeld familienversichern oder die Krankenkasse selbst zahlen. Deine Elternzeit endet bei Betriebsschließung. Arbeitslos melden kannst Du Dich wenn Du arbeiten kannst mindestens 15 Stunden und Betreuung hast fürs Kind und nachweisen kannst. Du hast ja den großen Vorteil dies alles zeitig zu wissen, und Dich dann rechtzeitig um Arbeit kümmern zu können.

von Sternenschnuppe am 27.10.2015, 15:04



Antwort auf: Betriebsschließung und Schwanger

meine elternzeit endet bei betriebsschliessung ???

von waterviolett am 27.10.2015, 15:11



Antwort auf: Betriebsschließung und Schwanger

Ohne AG keine Elternzeit. Das Elterngeld läuft trotzdem ein Jahr, wenn du den vollen Betrag willst oder zwei Jahre mit der Hälfte.

von La_Latina am 27.10.2015, 15:20



Antwort auf: Betriebsschließung und Schwanger

ok, dann bin ich etwa ab 01.05.2016 " Hausfrau " ???warum muss ich dann überhaupt noch bei meinem AG Elternzeit beantragen ??

von waterviolett am 27.10.2015, 15:23



Antwort auf: Betriebsschließung und Schwanger

Müsstest Du im Grunde genommen nur wenn zwischen Mutterschutzende und Tag der Schließung noch Tage sind. Sonst ist das wohl eher rein proforma. Mit Urlaub überbrücken kannst Du IMO aber nicht, da Du Elterngeld nur bekommst wenn du entweder EZ hast, oder keinen AG. Du f´darfst für das EG nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. Und Urlaubstage werden ja wie volle Arbeitstage gewertet. Kannst also - sicherheitshalber - bis 1 Woche nach der Geburt dem AG mitteilen das Du in EZ gehst. Dann bist Du soweit sicher.

Mitglied inaktiv - 27.10.2015, 16:19



Antwort auf: Betriebsschließung und Schwanger

Zwischen Ende Mutterschutz und Schließung sind ja noch ein paar Tage. Dafür kannst Du Elternzeit nehmen. Urlaub wird nach der Schließung ausgezahlt. Wird aber meines Wissens nicht beim Elterngeld angerechnet da es eine einmalige Zahlung ist.

von Sternenschnuppe am 27.10.2015, 17:31



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