Frage: Betriebsbedingte Kündigung

Hallo Fr. Bader Hoffe meine Frage ist nicht zu speziell. Ich habe bislang in einem priv. Kleinbetrieb gearbeitet. (3-4 Mitarbeiter)Ich habe einen Vertrag über ne halbe Stelle. Jetzt bin ich schwanger und gehe Ende Sept.in den EU. Da ich aber zwangsweise im EU etwas verdienen muss, werde ich mir auf 400 Euro Basis etwas suchen müssen. Mein Chef hat leider momentan nicht genug Arbeit um mich auf 400 Euro zu beschäftigen. Selbst als ich angefragt habe, ob ich wenn alle Stricke reissen meine halbe Stelle wieder bekomme, musste er das verneinen, er würde mir aus Arbeitsmangel betriebsgedingt kündigen müssen. Darf er mir einfach kündigen, habe ich keinen Anspruch auf meine halbe Stelle?? Den Vertrag auf 400 Euro ändern, will er aber auch nicht. Falls meine Frage zu speziell sein sollte, tut es mir leid, aber vielleicht weiss jm. der anderen Rat oder hat nen Tip. Mit freundlichen Grüssen Diana

Mitglied inaktiv - 02.06.2005, 16:47



Antwort auf: Betriebsbedingte Kündigung

hallo, dem kann er nur widersprechen, wenn es wichtige Gründe gibt. Aber was die Kü. angeht, hat TwoBoys recht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2005



Antwort auf: Betriebsbedingte Kündigung

Hallo, du hast nur Kündigungsschutz in der Schwangerschaft, Mutterschutz und Erziehungsurlaub. Während der Zeit kann dein Arbeitgeber dir nur mit der Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamts gekündigt werden. Wenn du also deinen EU abbrichst um deine halbe Stelle wieder auszuüben, bist du ganz normal kündbar. Gruß Angela

Mitglied inaktiv - 04.06.2005, 23:12



Antwort auf: Betriebsbedingte Kündigung

das ist mir schon klar. Da ich aber im EU bis zu 30 St. die Woche arbeiten darf, und das bei meinem AG machen würde (das sind 20 ST. die Woche) wäre ich ja im EU und würde trotzdem arbeiten. Wenn auch mit Geldkürzung wg. Erziehungsgeld. LG Diana

Mitglied inaktiv - 05.06.2005, 11:20



Antwort auf: Betriebsbedingte Kündigung

Hallo, wenn du eine Halbtagsstelle wiederhaben willst bist du nicht mehr im EU. Du kannst zusätzlich einen Vertag bzw. eine Ergänzung für die Zeit des EU aushandeln. Dieser Vertrag/Ergänzung wäre aber normal kündbar. Du hast auf diesen Vertrag/Ergänzung keinen Anspruch. Es ist wie ein neues Arbeitsverhältnis. Gruß TwoBoys

Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 23:50



Antwort auf: Betriebsbedingte Kündigung

Noch was. Du hast am Ende deines EU Anspruch auf deine Stelle, aber nicht während des EU. Rest siehe oben. Gruß

Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 23:53



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