Frage: Betriebsauflösung

Hallo, Frau Bader! Der Betrieb des Hotels wird Mitte Dezember eingestellt, weil kein Geld mehr da ist, die Mitarbeiter wurden entlassen. Wie ist das, wenn man Schwanger ist? Woher bekommt man Geld, bis das Kind geboren ist(Ende Januar) und für die Zeit des Mutterschutzes danach, weil man ja nicht gekündigt werden darf und so auch kein Arbeitslosengeld erhält? Vielen Dank Fetze

Mitglied inaktiv - 15.11.2002, 20:16



Antwort auf: Betriebsauflösung

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2002



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