Frage: Betriebsangehörigkeit

Liebe Fr.Bader, Im September endet meine dreijährige Elternzeit und mein Chef hat mir schon signalisiert,daß er mich nicht einstellen möchte.Ich bin im August vier Jahre in der Firma mit um die hundert Angestellten.Mein Mann meint es gilt das Kündigungsgesetz der Elternzeit,ich habe aber gehört,daß die Betriebsangehörigkeit auch zählt und mein Chef mich somit schon früher nach der Elternzeit kündigen kann.Wie verhält sich das?Im Juli wollte ich zum meinem Chef und möchte natürlich gewappnnet sein. LG,Kinka

Mitglied inaktiv - 29.04.2006, 14:26



Antwort auf: Betriebsangehörigkeit

Hallo, verstehe ich nicht. Sie haben am ersten Arbeitstag Anspruch auf Ihren alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Erst an diesem Tag kann der AG kündigen. Dann gilt der normale Kündigungsschutz und bei 100 AN auch das KSchG. Wo ist jetzt das Problem? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2006