Liebe Fr.Bader, Im September endet meine dreijährige Elternzeit und mein Chef hat mir schon signalisiert,daß er mich nicht einstellen möchte.Ich bin im August vier Jahre in der Firma mit um die hundert Angestellten.Mein Mann meint es gilt das Kündigungsgesetz der Elternzeit,ich habe aber gehört,daß die Betriebsangehörigkeit auch zählt und mein Chef mich somit schon früher nach der Elternzeit kündigen kann.Wie verhält sich das?Im Juli wollte ich zum meinem Chef und möchte natürlich gewappnnet sein. LG,Kinka
Mitglied inaktiv - 29.04.2006, 14:26