Betrieb schließt vor Mutterschutz und was passiert mit mir?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betrieb schließt vor Mutterschutz und was passiert mit mir?

Hallo, ich bin jetzt bis Anfang April 2018 krankgeschrieben, dann soll mein Mutterschutz beginnen. Der Betrieb wird vorher schon schließen. Werde ich hier noch eine Kündigung bekommen gegen die ich Einspruch erheben kann?Wird das überhaupt was bringen oder soll ich vorher kündigen oder meinen Chef bitten, mir zu kündigen?Einen Antrag auf Elternzeit habe ich noch nicht gestellt.Für ihre Hilfe besten dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen, Mann

von Unam1973 am 23.12.2017, 19:23



Antwort auf: Betrieb schließt vor Mutterschutz und was passiert mit mir?

Hallo, wenn der Betrieb schließt, wird der Ag Ihnen mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen dürfen. Sie bekommen dann bis zum Mutterschutz Leistungen von der Agentur f Abeit bzw KK. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2017



Antwort auf: Betrieb schließt vor Mutterschutz und was passiert mit mir?

Wenn der Betrieb schließt, wirst du ganz legal per Antrag bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz gekündigt werden und dann arbeitslos sein. Dagegen hilft auch kein Einspruch. Elterngeld kannst du trotzdem beziehen.

Mitglied inaktiv - 23.12.2017, 20:36



Antwort auf: Betrieb schließt vor Mutterschutz und was passiert mit mir?

Wenn der Betrieb vorher schließt muss dein AG sich vorher das OK vom Gewerbeamt holen das er dir überhaupt kündigen DARF. Andernfalls wäre eine Kündigung - sofern du dagegen vorgehst - nichtig. Er wird aber wohl das OK bekommen wenn der Betrieb wirklich geschlossen wird und nicht einfach von wem neuen übernommen wird. Elternzeit kannst du dir dann schenken. Ohne AG auch keine EZ - was aber für das EG eh egal ist. Wichtig wäre für dich, dich dann frühzeitig um Kinderbetreuung zu kümmern da du nur solange krankenversichert bist wie du eben EG bekommst. Außer du kannst in die Familienversicherung deines Mannes - falls verheiratet und er Pflichtmitglied in der gesetzlichen. Anspruch auf ALG1 hast du eh erst wenn du auch eine Betreuung für das Kind nachweisen kannst. Und nein, auf keinen Fall selbst kündigen!

Mitglied inaktiv - 23.12.2017, 20:37



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