Betrieb schließt- ich Erziehungsurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betrieb schließt- ich Erziehungsurlaub

Hallo, habe folgende Fragen: Ich bin im Erziehungsurlaub bis 12/05. Mein Betrieb schließt wegen Altersgründen und auch gesundheitlich zum 31.10.04. Muß ich mich zum 1.11.04 arbeitslos melden? Wenn ja, bekomm ich dann auch Arbeitslosengeld? Fällt das Erziehungsgeld dann weg? Wie läufts mit der Krankenversicherung/Rentenversicherung weiter? Viele Fragen, aber ist echt sehr wichtig. Danke, Bianca

Mitglied inaktiv - 01.07.2004, 12:33



Antwort auf: Betrieb schließt- ich Erziehungsurlaub

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort beim AA melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2004



Antwort auf: Betrieb schließt- ich Erziehungsurlaub

Also, ich bin in der selben Situation. Meine Elternzeit würde am 17 Juli 2004 ablaufen, ich wurde aber zum März 2002 durch Insolvenz gekündigt. Leider musste ich auch feststellen dass sich da kaum jemand richtig auskennt und man die unterscheidlichsten Informationen erhält, selbst beim Arbeitsamt bekam ich damal 2002 unterscheidliche Aussagen. Ich musste auf jeden Fall die drei Jahre zu Hause bleiben weil ich sonst keine Betreung für meine Tochter habe. Beim Arbeitsamt habe ich 2002 nach der Kündigung nachgefragt und wurde mit mehreren Sachbearbeitern verbunden die alle etwas anderes sagten. Ich müsste mich gleich melden, und der nächtse meinte dann ich solle mich ca 2 Monate bevor ich vermittelbar bin melden. ich habe mich im Mai nun gemeldet und bin ab dem 17 Juli dann arbeitslos. ich hatte nicht das Gefühl dass ich da irgendwie Schwierigkeiten bekomme. ich habe auch schon einen Teilzeitkurs über EDV bewilligt bekommen. heut gebe ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld ab und bin mal gespannt ob da jetz auch alles klar geht, bin aber auch guter Dinge da meine Arbeitskollegin die in der gleichen Situation ist auch ohne Probleme Arbeitslosengeld bekommen hat. Alles andere wäre auch unfair denn ich habe meine Elternzeit nicht umsonst drei Jahre eingereicht und man kann ja nicht plötzlich vermittelbar sein wenn das Kind grad mal 1 Jahr ist und die Firma schliesst.

Mitglied inaktiv - 02.07.2004, 08:16



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