Frage: Betreuungsunterhalt

Hallo, habe einen zehn Wochen alten Sohn und bin alleinerziehend. Habe bis zur Geburt meines Sohnes bei der Sparkasse gearbeitet, bin nun aber im Erziehungsurlaub. Ich lebe zur Zeit vom Kindergeld,Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuß ( Vaterschaftsklage läuft). Der Rest der mir zum Leben fehlt, nehme ich von meinem Sparbuch und ich hoffe, so lange auszukommen bis ich wieder arbeiten gehe. Nun habe ich vom Betreuungsunterhalt gelesen. Dies bekommt man, wenn man bedürftig ist. Wäre ich bedürftig? Gibt es dort eine Höchstgrenze, die man an Sparguthaben haben darf? Wo kann ich es ggf. einklagen und mich informieren? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen Kirstin

Mitglied inaktiv - 01.12.2003, 18:15



Antwort auf: Betreuungsunterhalt

Hallo, Betreuungsunterhalt zahlt der Vater. Man kann es mit Sozialhilfe versuchen. Einen Sozialhilferechner und Infos zu Shilfe finden Sie bei Ei http://www.more-than-net.de/manila/sozhilfe/hlurech.htm Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2003