Betreuungsunterhalt über 3 jahre hinaus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreuungsunterhalt über 3 jahre hinaus

Sehr geehrte Frau Bader, Folgende Situation mein Ex zahlt für mich Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr unseres Sohnes. Bin Krankenschwester und im Schichtdienst (muss alle 3 Schichten arbeiten, da Tvöd) Wenn ich nach dem 3. Lebensjahr aufstocken möchte sieht mich mein Sohn kaum noch, da ich infolge mehrere Spätdienste habe und er im Kindergarten ist. Eine andere Stelle kann ich nicht annehmen, da ich ein Vertrag eingegangen bin, der mich mehrere Jahre ans Haus bindet, somit wurde teure Fortbildung bezahlt. Desweiteren ist unser Sohn 2,5 Jahre und spricht noch nicht (diagnostik und Frühförderung läuft) Ich weiß nicht ob es gut ist für das Kindeswohl wenn ich noch mehr arbeite um ihn die gleichen Privilegien zukommen zu lassen, als wenn mein ex und ich noch zusammen wären. Er ist gesellschaftlichicher Geschäftsführer im Familienunternehmen, ob Gewinnbeteiligung im Unterhalt angerechnet werden muss Weiß ich nicht. Bestehen Chancen die 3 Jahres Befristung anzuheben? Leider hatte ich eine schlechte Anwältin, die gleich alles abgewunken hatte. Bitte um ihren Rat Mit freundlichen Grüßen

von Mare1988 am 29.12.2018, 01:48



Antwort auf: Betreuungsunterhalt über 3 jahre hinaus

Hallo, im Zweifel wird das ein Gericht entscheiden.Die Beschränkung von drei Jahren gilt nicht,wenn es unter Berücksichtigung der Kindesbelange grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zuversagen. Hierbei reicht es aber nicht aus, dass man sein Kind selber betreuen will, es gibt sogar Urteile, in denen ausgeführt wird, dass es für das Kind egal ist, ob es durch die eigene Mutter oder fremd betreut ist (ist ja schon krass). Etwas anderes gilt, wenn das Kind behindert und deshalb auf eine intensivere,längere Betreuung durch die Mutter angewiesen ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.01.2019



Antwort auf: Betreuungsunterhalt über 3 jahre hinaus

Sehe ich eher nicht. Etwas anderes wäre es evt., wenn euer Kind so pflege-/betreuungsbedürftig wäre, dass du damit praktisch nicht mehr arbeiten gehen kannst. Mögliche Termine bei Logopäden oder Ergotherapeuten zählen da nicht zu - das müssen genug andere Eltern auch in den Alltag integrieren. Was er für eine Postion im Unternehmen hat, ist auch nicht relevant. Ihr seid eben nicht mehr verheiratet und jeder ist nun eben finanziell für sich selbst verantwortlich. Auch, wenn er viel mehr verdient und du bisher davon profitiert hast im Sinne eines Lebensstandards, den du dir alleine nicht hättest leisten können. Wenn du meinst, einen bestimmten Lebensstandard nun dennoch halten zu müssen und dafür mehr arbeiten gehen müsstest, ist das deine Entscheidung. Dein Ex-Partner ist aber nicht verpflichtet, dir diesen dann zu finanzieren. Wenn du deinen Arbeitsvertrag bzgl. der Zeiten (Schichten) nicht mehr erfüllen kannst, ist es auch hier deine Pflicht, dich um einen anderen Job zu bemühen bzw. für entsprechende Betreuung zu sorgen. Auch hier muss dann nicht dein Ex-Partner finanziell für deine möglichen Verluste durch weniger Schichten etc aufkommen. Ja, das ist blöd, wenn man ursprünglich mal gemeinsam ganz anders geplant hatte und nun alleine da steht und merkt, das diese ganzen Dinge nun gar nicht mehr gehen. Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass man versucht, die ursprüngliche Planung aufrecht zu erhalten und auch seinen Ex irgendwo dafür in der Pflicht sieht. Aber rechtlich sieht das eben anders aus. Ich wage zu bezweifeln, dass die von dir genannten Gründe auch nur annähernd ausreichen, damit dein Ex dich praktisch weiter finanziell unterstützen müsste. Eine Freundin hat auch nur die ersten 3 Jahre Betreuungsunterhalt bekommen - danach war Sense. Ob sie das Haus dann nicht mehr halten kann, war ihr Problem. Bzw. ihre Verantwortung, eben mehr arbeiten zu gehen oder ihre Ansprüche herunter zu schrauben.

von cube am 30.12.2018, 14:46



Antwort auf: Betreuungsunterhalt über 3 jahre hinaus

Hallo Mare, du hast dich längerfristig an deinen Arbeitgeber gebunden, damit er dir eine teure FoBi finanziert. Gleichzeitig willst du gerne Zeit haben für deinen kleinen Sohn und finanziell soll es keine Einschränkungen (im Lebensstandard) geben, dabei hast du dich von deinem Partner getrennt. Jetzt merkst du das das alles nicht zusammenpasst und willst gerne deinen Ex-Mann dafür zur Kasse bitten. Das wird wohl so nicht gehen. Du musst deine Probleme jetzt selber lösen und die Verantwortung für dein Leben, deine Entscheidungen und deine Finanzen übernehmen. Du hast auch mal freie Tage, dann laß deinen Sohn von Kindergarten zu Hause und verbringe Zeit mit ihm. Lege die Therapiestunden so, dass sie in deinen Schichtplan passen. Und euer Lebensstandard wird sich den (jetzt aktuellen) finanziellen Möglichkeiten anpassen müssen - wie Millionen anderer Eltern auch.

Mitglied inaktiv - 30.12.2018, 16:35



Antwort auf: Betreuungsunterhalt über 3 jahre hinaus

ich sehe den vater auch nicht in der pflicht. kannst du nicht so wie es jetzt ist einigermaßen leben? du bekommst bestimmt unterhalt für das kind und kindergeld, plus dein gehalt, das sollte doch reichen. vll kannst du wohngeld beantragen? sobald du raus aus der nummer beim ag bist, würde ich mir einen anderen job suchen, der dich nur noch zweischichtig arbeiten läßt. und immer aufpassen, dass der ex vor lauter jammer deinerseits nicht auf die idee kommt, das kind zu sich zu nehmen!

Mitglied inaktiv - 31.12.2018, 09:05



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