Hallo Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und beziehe noch bis Mitte März Elterngeld. Dann sind die 14 Monate Elterngeldbezug ausgeschöpft. Ich werde dann, um meine Kosten decken zu können, wieder auf 25 Wochenstunden arbeiten. Errechnet sich der Betreuungsunterhalt ab der Erwerbstätigkeit anders aus? Bzw Inwieweit wird das Einkommen angerechnet, da ich ja gemäß BGB die ersten drei Jahre für die Betreuung des Kindes zuhause bleiben darf/könnte, und ich nur arbeiten gehe, da ich andernfalls kein Einkommen habe oder von Hartz4 leben müsste. (Was ich jedoch keinesfalls will) Liebe Grüße
von Jules520 am 16.02.2018, 10:55