Frage: Betreuungstage

Liebe Frau Bader, mein Freund und ich sind Lehrer, jedem von uns stehen also im Krankheitsfalle unseres Kindes (unter 12 und ohne weitere geeignete Betreuungsperson) 4 Tage zur Betreuung zu. Was aber, wenn die Kleine länger krank sein sollte? Wir können ja nicht wie andere Arbeitnehmer Urlaub nehmen. Vielen Dank AnnaS.

Mitglied inaktiv - 21.03.2006, 20:30



Antwort auf: Betreuungstage

Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.03.2006