ich wollte im august diesen jahres meine ausbildung wieder aufnehmen und habe beim jugendamt angefragt wie es mit der übernhme der kosten stünde. die sagten mit ich hätte kein anrecht auf das geld weil ich zu diesem zeitpunkt schon verheiratet wäre. aber diese ausbildung ist eine rehamaßnahme und ich bekomme kein ausbildungsgeld und mein mann verdient zu wenig ( aber zuviel für sozialhilfe). ich weiß das ich 130 euro vom arebeitsamt kriegen würde,aber das ist zu wenig ich kann keinen restbetrag 270 euro kann ich monatlich nicht bezahlen. meine frage ist nun ist es rechtens was das jugendamt sagt?? bitte helfen sie mir schnell es ist superwichtig. gruß diana macziejok