Frage: Betreuungskosten und Unterhalt

Sehr geehrte Frau Bader, ein Bekannter hat ein Kind (1 Jahr alt) aus einer früheren Beziehung. Die Eltern sind getrennt. Er zahlt Unterhalt für das Kind (2.Stufe DT) und sie arbeitet seit kurzem wieder - verdient sehr gut. Wieviele Stunden sie arbeitet, ist nicht bekannt - nach der Einstufung wohl (fast) VZ. Jetzt hat sie die Kleine in einer Kita zur Ganztagsbetreuung angemeldet. Hier ist eine Einstufung nach dem Gehalt vorgesehen und da sie dabei sehr hoch eingestuft wurde, fällt der Betreuungsbetrag entsprechend hoch aus. Sie möchte natürlich die Hälfte davon von ihm haben. Grundsätzlich sehe ich schon, daß die Betreuung geteilt werden soll, frage mich aber, ob es da Grenzen gibt? Er verdient auch nicht schlecht, ist aber für insgesamt 2 Kinder unterhaltspflichtig und hat noch diverse andere Belastungen (Kredit für ein Grundstück aus der früheren Ehe usw.). Muß er die Hälfte der Betreuungskosten in jedem Fall zahlen? Was wäre, wenn er deutlich weniger verdienen würde? Viele Grüße heike

Mitglied inaktiv - 07.01.2011, 10:29



Antwort auf: Betreuungskosten und Unterhalt

Halo, es gibt Urteile, wonach er mind. die Hälfte zahlen muss. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2011



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