Betreuungsgutschein - Bedarf wann neu geprüft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreuungsgutschein - Bedarf wann neu geprüft?

Wenn man einen Betreuungsgutschein von 4-5h vom Jugendamt bewilligt bekommen hat. Hat der dann Bestandsschutz, bist das Kind in die Schule geht, auch wenn man noch keinen Kitaplatz hat (also den Gutschein noch nicht einlösen konnte), und/ oder ALGII-Empfänger wird? Wann wird der Bedarf vom Jugendamt neu geprüft?

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 11:29



Antwort auf: Betreuungsgutschein - Bedarf wann neu geprüft?

Hallo, idR, wenn eine Änderung eintritt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2010