Wenn man einen Betreuungsgutschein von 4-5h vom Jugendamt bewilligt bekommen hat. Hat der dann Bestandsschutz, bist das Kind in die Schule geht, auch wenn man noch keinen Kitaplatz hat (also den Gutschein noch nicht einlösen konnte), und/ oder ALGII-Empfänger wird? Wann wird der Bedarf vom Jugendamt neu geprüft?
Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 11:29