Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zum Bezug von Betreuungsgeld. Ich erhalte für meine zweijährige Tochter Betreuungsgeld. Ich arbeite an einem Tag in der Woche und überlege, meine Tochter für ca 6 Stunden von einer Tagesmutter betreuen zu lassen. Wenn ich diese nun selbst finanziere, ohne Zuschuss des Jugendamtes, könnte ich dann weiter das Betreuungsgeld beziehen? Ich habe dazu bisher nur widersprüchliche Angaben gefunden, die Ansprechpartnerinnen von JA und Tagesmütterverein waren sich auch unsicher.
von antia am 06.06.2015, 09:33