Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage zum Betreuungsgeld, da mir die Antwort vom Versorgungsamt nicht sicher genug war, da die Dame selbst noch in der Lehre ist. Mein Sohn wird im Februar 1 Jahr alt, da wir ihn aber nicht in eine öffentlich geförderte Einrichtung geben wollen, wollen wir somit das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. Lt. Aussage der Dame müssen wir erst 1 Jahr voll die 100€ beziehen damit wir ab August 2015 einen monatlichen Beitrag von 150€ bekommen, weiter lt. Internet heißt es, dass egal ist ab wann man Betreuungsgeld bezieht und ab August 2014 jedem die 150€ zustehen. Was ist den nun richtig würden uns ab August 2014 auch 150€ zusehen? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. ps.: Schöne Feiertage und einen guten Rutsch
Mitglied inaktiv - 06.12.2013, 22:04