Hallo Frau Bader, im § 224 SGB V steht, dass man "... für die Dauer des Bezuges ... von Elterngeld oder Betreuungsgeld" in der Krankenversicherung beitragsfrei ist. Wie ist das zu verstehen. Bin ich nach dem Bezug von Elterngeld weiter beitragsfrei versichert weil dann Betreuungsgeld gezahlt wird. Ich plane nicht zu arbeiten. Was ist eigentlich maßgeblich für die Versicherungsfreiheit während der Elternzeit: der tatsächliche Bezug oder der Anspruch auf Elterngeld? Vielen Dank für Ihre Hilfe
von chinagirl79 am 26.03.2014, 15:10