Halo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum bayrischen Betreuungsgeld. Nachdem ich heute mal wieder einen vorausgefüllten Antrag vom Amt bekommen und auch mal die Bedingungen studiert habe, stellt sich mir folgende Frage. In den Bedingungen steht, dass man das Betreuungsgeld vor dem 15. Monat bekommen kann wenn die EG Zahlung vorher beendet ist. In einem anderen Abschnitt steht, dass die Auszahlung als EGPlus den Zeitraum für den Anspruch nicht ändert. Mein Mann und ich werden ab Geburt parallel ein Jahr Zuhause bleiben und wollten Das EG als EGPlus auszahlen lassen. Heißt das, wir hätten nachdem die Basismonate rum sind (8. LM oder so) dann bis zum Krippenstart Anspruch auf Betreuungsgeld hätten? Auch wenn da dann noch die Raten ausgezahlt werden? LG Lilly
Mitglied inaktiv - 11.06.2016, 20:10