Betreuungsgeld für 1 Monat ohne öff. Betreuung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreuungsgeld für 1 Monat ohne öff. Betreuung

Hallo Frau Bader, muss die Frage nach dem bay. Betreuungsgeld nochmal anders stellen: Zum Monatsende endet der Betreuungsvertrag mit der Betreuungseinrichtung A (z.B. Krippe) und erst zum übernächsten Monatsersten (also mit 4 Wochen Pause) beginnt der Betreuungsvertrag mit der Betreuungseinrichtung B. Kann für diesen Monat ohne öffentliche Betreuungsstelle das Betreuungsgeld beansprucht werden? Unsere Tochter erfüllt alle sonstigen Voraussetzungen (zwischen 15. u 36. Lebensmonat, weniger als 22 Monate Betreuungsgeld bezogen). Erstmal würde ich meinen 'ja', ABER das BayBtGG rechnet ja in LEBENSmonaten und nicht Kalendermonaten. Somit gibt es (außer das Kind wäre am 1. eines Monats geboren), keinen LEBENSmonat in dem nicht eine öffentliche Betreuungseinrichtung besucht wurde (wenn auch nur jeweils ein halber Lebensmonat). Oder gibt es da sowas wie einen Stichtag? Völlig unklar :) Vielen Dank für die Hilfe!

von thwa am 03.05.2017, 23:38



Antwort auf: Betreuungsgeld für 1 Monat ohne öff. Betreuung

Hallo, ich persönlich würde noch mal die Hotline anrufen, nach meiner Rechtsauffassung haben Sie keinen Anspruch. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2017



Antwort auf: Betreuungsgeld für 1 Monat ohne öff. Betreuung

Dieses Mal war die Hotline kompetenter. Wenn am Geburtstags-Tag im Monat (bei uns jeweils der 30.) kein Betreuungsvertag existiert, dann kann für diesen Monat Betreuungsgeld beantragt werden. Das ist in unserem Fall besonders lustig: Der Zeitraum ohne Betreuungsplatz ist der 1.-31.7.. Das bedeutet mit dem 30. als Geburtsttag ist der Zeitraum in dem Betreuungsgeld bezogen werden kann der 30.7-29.8.

von thwa am 04.05.2017, 21:23



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