Hallo Frau Bader, muss die Frage nach dem bay. Betreuungsgeld nochmal anders stellen: Zum Monatsende endet der Betreuungsvertrag mit der Betreuungseinrichtung A (z.B. Krippe) und erst zum übernächsten Monatsersten (also mit 4 Wochen Pause) beginnt der Betreuungsvertrag mit der Betreuungseinrichtung B. Kann für diesen Monat ohne öffentliche Betreuungsstelle das Betreuungsgeld beansprucht werden? Unsere Tochter erfüllt alle sonstigen Voraussetzungen (zwischen 15. u 36. Lebensmonat, weniger als 22 Monate Betreuungsgeld bezogen). Erstmal würde ich meinen 'ja', ABER das BayBtGG rechnet ja in LEBENSmonaten und nicht Kalendermonaten. Somit gibt es (außer das Kind wäre am 1. eines Monats geboren), keinen LEBENSmonat in dem nicht eine öffentliche Betreuungseinrichtung besucht wurde (wenn auch nur jeweils ein halber Lebensmonat). Oder gibt es da sowas wie einen Stichtag? Völlig unklar :) Vielen Dank für die Hilfe!
von thwa am 03.05.2017, 23:38