Betreuungsgeld bei 2 jähriger Auszahlung des elterngeldes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreuungsgeld bei 2 jähriger Auszahlung des elterngeldes

Hallo!!! Ich habe gelesen das das betreuungsgeld bezahlt wird,wenn das Elterngeld endet.. In der Regel mit Beginn des 15. Lebensmonats Aber wie sieht das aus wenn man das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet hat? Spielt das keine Rolle da es nur eine zahlungsoption ist? Oder hat man dann keinen Anspruch drauf? Lg!

Mitglied inaktiv - 10.09.2013, 22:13



Antwort auf: Betreuungsgeld bei 2 jähriger Auszahlung des elterngeldes

Hallo, das Ministerium BMFSFJ sagt dazu: "Dass das Betreuungsgeld nicht parallel zum Elterngeld ausgezahlt wird, sondern als "Anschlussleistung", bezieht sich auf die Elterngeld-Anspruchsmonate. Der Anspruch auf Elterngeld besteht innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes. Daher kann Betreuungsgeld prinzipiell ab dem 15. Lebensmonat bezogen werden. Ein Elternpaar hat zusammen Anspruch auf 14 Monatsbeträge Elterngeld. Sollten diese Eltern ihre 14 Monatsbeträge bereits innerhalb der ersten 12 Lebensmonate verbraucht haben (z.B. Mutter Lebensmonate 1-12 und Vater (parallel) Lebensmonate 11 und 12), was ja grundsätzlich möglich ist, dann könnten diese Eltern bereits ab dem 13. Lebensmonat Betreuungsgeld beziehen (für dann maximal 22 Lebensmonate), weil sie ihren Anspruch auf Elterngeld dann bereits komplett verbraucht hätten. Sollte ein Elternteil beispielsweise von der Dehnungsoption beim Elterngeld Gebrauch machen (verlängerte Auszahlung), dann ändert sich damit nicht der Anspruchszeitraum. Der Anspruchszeitraum bleibt auch hier auf die ersten 14 Lebensmonate begrenzt, es kommt lediglich zu einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums. Das bedeutet, sollte eine Mutter beispielsweise die Lebensmonate 1-12 Elterngeld beantragen und sich dieses halbiert für den doppelten Zeitraum auszahlen lassen und sollte der Vater die Lebensmonate 13 und 14 Elterngeld beziehen, dann könnten diese Eltern ebenfalls ab dem 15. Lebensmonat Betreuungsgeld beziehen, weil sie dann ihren Elterngeldanspruch (14 Anspruchsmonate) bereits verbraucht hätten. Ab dem 15. Lebensmonat folgend würde die Mutter in diesem Beispiel noch weiterhin (weil bereits seit dem 13. Lebensmonat) die zweiten Hälften ihres Elterngeldes erhalten. Bei diesen Monaten (ab dem 13. Lebensmonat) handelt es sich bei der Mutter aber um keine Anspruchsmonate bzgl. des Elterngeldes mehr, sondern um reine Auszahlungsmonate. Diese stehen einem Bezug des Betreuungsgeldes nicht entgegen" Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2013



Antwort auf: Betreuungsgeld bei 2 jähriger Auszahlung des elterngeldes

Super!! Vielen dank und schönen Tag noch!!! Lg

Mitglied inaktiv - 11.09.2013, 11:58



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