Liebe Frau Bader, in allen Medien (auch hier auf dieser Seite) heißt es immer wieder das es das Betreuungsgeld für alle Kinder unter 3 geben würde. Der Stichtag ist aber der 1.8.2012, also hätten unter 3-jährige Kinder die vor dem Stichtag geboren wurden keinen Anspruch. Macht es Sinn dennoch einen Antrag zu stellen und gegen die sicherlich kommende Absage Einspruch zu erheben? Greift hier nicht vielleicht auch das AGG? Wie ist Ihre Meinung dazu? Vielen Dank, Binchen78
von Binchen78 am 30.07.2013, 22:45