Sehr geehrte Frau Bader; es ist schon klar, dass das Urteil des Verfassungsgerichtes unumstößlich ist. Dennoch frage ich mich, ob evtl. noch eine Möglichkeit besteht bei unserem gerade 1 Jahr gewordenen Kind. Es ist ja ein Ablehnungsbescheid zu erwarten. Aber wir haben ja bereits die 150 € eingeplant. Vielleicht wäre ich früher arbeiten gegangen. So schnell lässt sich das in der Familie, mit Kita, Arbeitgeber...nicht umorganisieren. Es ist schon hart, dass das sofort wegfällt. Gibt es irgendein Gesetz/Urteile in anderen Fällen weggefallener Geldleistungen, das doch so etwas wie Hoffnung auf ein Recht auf Planungssicherheit für eine gewisse Übergangszeit zulassen könnte? Hätte ein gerichtliches Vorgehen gegen einen Ablehungsbescheid Sinn? Am besten eine Kanzlei mit Fachanwälten für Sozialrecht, oder? Es geht ja sicher vielen so wie mir. Obwohl mir klar ist, dass Sie hierauf sicher nur vage antworten können, wäre mir Ihre Einschätzung als Orientierung wichtig. Vielen Dank Tichy
von Halluzinelle von Tichy am 24.07.2015, 11:13