Hallo Frau Bader, welchen Betrag der Betreuungskosten können wir von der Steuer absetzen? Da unsere Tochter ganztags betreut wird und noch unter 3 Jahren ist, werden Pfege- und Essensgeld extra zum Betreuungsendgeld ausgewiesen. Können wir den gesamten Betrag von der Steuer absetzen oder lediglich die reinen Betreuungskosten? Vielen Dank.
von omarla am 22.03.2014, 09:23