Frage: Betreuung

Liebe Frau Bader, ich betreue ca 1x in der Woche für einen Vormittag wechselseitig das Kind meiner Freundin (2 Jahre , wie mein Sohn). Muß ich dafür eine extra versicherung abschließen, wenn dem Kleinen was passiert oder für meinen Sohn, denn ihm was bei ihr passiert? Und wie ist es, wenn wir ab September eine Fahrgemeinschaft zum Kinderpark (die beiden werden dort 1x die Woche 3 Stunden betreut)bilden (ich habe keine Insassenversicherung). Was ist im Falle eines Unfalles? Vielen Dank Tina

Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 14:29



Antwort auf: Betreuung

Hallo, wenn Sie off. die Verantwortung tragen, haften Sie auch. Man kann sich gegenseitig einen Haftungsausschluß unterzeichnen und eine Insassenversicherung abschließen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2003



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