Frage: Betreuung nach der Geburt?

Guten Tag. Ich bin verheiratet und wir erwarten unser zweites Kind. Wenn das Kind kommt, wird die große 2,5 Jahre alt sein. Nun meine Frage : Welchen Anspruch hat mein Mann? In den ersten Wochen werde ich natürlich Unterstützung brauchen von ihm (andere Hilfe familiärer seits ist ausgeschlossen), da die kleine auch sehr anhänglich ist. Muss er die ersten Wochen von seinem Urlaub nehmen oder hat er anderen Anspruch? Wie ist das mit der Elternzeit? Kann er die nehmen für 3 Wochen zum Beispiel, obwohl ich daheim bin? Und wer bezahlt den Lohn der Elternzeit? Danke schon mal für Ihre Antwort Mfg

von melek39 am 21.03.2016, 07:12



Antwort auf: Betreuung nach der Geburt?

Hallo, er kann Urlaub nehmen oder EZ beantragen. Nur in Monaten nch der Geburt - und mind. zwei, um EG zu bekommen Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2016



Antwort auf: Betreuung nach der Geburt?

Klar kann er Elternzeit nehmen, lies hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html

von Pamo am 21.03.2016, 07:52



Antwort auf: Betreuung nach der Geburt?

Wenn er dafür Elterngeld bekommen möchte muss er mindestens zwei volle Lebensmonate ! nehmen. Oder Urlaub.

von Sternenschnuppe am 21.03.2016, 08:14



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