Frage: Betreuung krankes Kind

Hallo Frau Bafer, ich lebe vom Vater emienr Kinder getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich mache derzeit eine Weiterbildung , der KV ist arbeitslos und daheim. Nun ist mein Sohn krank geworden, die ersten akuten Tage war ich zu Hause geblieben und wollte nun dass der KV die restlichen tage das Kind betreut, damit ich nicht so viel vom Stoff verpasse und ich ja auch nur die Tage bezahlt bekomme die ich wirklich anwesend bin! Der KV weigert sich aber mit den Worten " Du hast die Trennung gewollt, nun sieh zu, ich habe keine Zeit!" Gibt es hierzu eine rechtliche Grundlage oder muss ich das jetzt so hinnehmen?? Danke !!

Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 22:40



Antwort auf: Betreuung krankes Kind

Hallo, ausser, dass der Vater wenig Plichtbewusstsein hat, fällt mir wenig ein. Einen Anspruch haben Sie leider nicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.03.2008



Antwort auf: Betreuung krankes Kind

Wollte noch bemerken, dass ich während dieser Weiterbildung nicht mehr als 10 tage fehlen darf und durch Kinderkrankheit schon 4 Tage gefehlt habe, es wird also echt eng. Sonst werde ich zur Prüfung nicht zugelassen!

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 20:56



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