Sehr geehrte Frau RA Bader,
bei den Fragen zu Kinderkrankentagen beziehen Sie sich auf den § 45 SGB V. In dem Paragraph wird das von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlte Krankengeld behandelt.
Der Kinderarzt stellt auch Privatpatienten eine Bescheinigung aus, laut der eine Betreuung und Beaufsichtigung notwendig ist. Jetzt stellen sich mir gleich 2 Fragen:
1. Hat man mit dieser Bescheinigung immer ein Recht auf Freistellung vom Arbeitgeber, unabhängig der Krankenversicherung der Kinder?
2. Im § 45 SGB V geht es (so verstehe ich es) nur um Geld. Sind die Tage der Krankschreibung trotzdem begrenzt oder nur die Tage des Krankengeldes?
Ich habe Schwierigkeiten mir vorzustellen, dass es Familien mit privat versicherten Kindern so schwer gemacht wird, sich um ein krankes Kind zu kümmern.
Gruß
Branka
von
Branka_MaVi
am 27.01.2018, 11:15
Antwort auf:
Betreuung krankes Kind - Privatpatient
Hallo,
privat Versicherte sind oft gerade beim Thema EG, MG und Kind schlechter gestellt.
Die Freistellung nach SGB haben tatsächlich nur gesetzlich versicherte.
Es bleiben nur die Freistellung nach § 616 BGB (wenn diese nicht vertraglich ausgeschlossen ist).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2018
Antwort auf:
Betreuung krankes Kind - Privatpatient
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V.
Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Das ist aber nachrangig.
von
Himbeere2008
am 27.01.2018, 12:23
Antwort auf:
Betreuung krankes Kind - Privatpatient
Danke für deine Antwort.
Mir geht es um die Freistellung, nicht ums Krankengeld.
von
Branka_MaVi
am 27.01.2018, 14:07
Antwort auf:
Betreuung krankes Kind - Privatpatient
Mein Mann ist PKV. Er kann lt. AG im Falle des erkrankten Kindes bis zu 8 Tage Sonderurlaub nehmen.
von
Annimais
am 27.01.2018, 18:15
Antwort auf:
Betreuung krankes Kind - Privatpatient
Es gibt keine Kinderkrankentage bei Privatversicherten, außer du hast das extra abgeschlossen.
Wenn beide Eltern privat versichert sind, gelten die gesetzlichen Regelungen des SGB nicht.
Deshalb hat man eben auch kein Kinder -Krankenfrei.
Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Das geht nur, wenn man niemanden auf die Schnelle für ein krankes Kind hat.
Nächste Frage:
Stehen mir, wenn im Arbeitsvertrag nicht anders erwähnt, 5 Tage Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu? Laut §616 BGB?
Lies mal deinen Vertrag, ob §616 BGB ausgeschlossen ist
von
Himbeere2008
am 27.01.2018, 20:02
Antwort auf:
Betreuung krankes Kind - Privatpatient
Generell gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung die exakt vorschreibt, wie viele Tage der AG pro Jahr tolerieren/freistellen "muss".
Die Regelung im SGB gibt aber einen Anhaltspunkt der so als gängige Praxis anerkannt ist.
Dem AG kann es eigentlich völlig wurscht sei, wie Kind und Eltern versichert sind, da er ja nicht zahlt.
Insofern würde ich einfach von einer analogen Regelung ausgehen (wollen).
Gruss
D
von
desireekk
am 27.01.2018, 20:17