Frage: Betreuung für 1jährige

Hallo Frau Bader, Ich weiß nicht ob das hier hin gehört, aber ich frag mal. Mein Kind kommt im Januar 2019 zur Welt, nach 1 Jahr Elternzeit muss ich finanziel wieder arbeiten gehen und brauche dann eine Betreuung. Kindergartenjahr beginnt aber erst im August. Überbrücken können wir die Zeit nicht. Habe ich einen Anspruch auf Betreuung ab Januar 2020? Wenn dazu die Kindergärten nein sagen, habe ich dann einen Anspruch auf eine Tagesmutter? Ich brauch eine Betreuung für 7 Stunden/Tag, andere Möglichkeiten habe Ich leider nicht.

von MeineKleineMaus am 18.10.2018, 08:58



Antwort auf: Betreuung für 1jährige

Hallo, sie haben ein Anspruch auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag. Wenden Sie sich frühzeitig an die Stadtverwaltung und weisen Sie darauf hin. Dann muss man Ihnen einen Betreuungsplatz zuweisen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2018



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