Frage: Betreuung des 1. Kindes

Hallo Frau Bader, Meine Freundin ist gestern in der 24. SSW (Muttermund bereits 3cm geöffnet) ins Krankenhaus eingewiesen worden und muss auf jeden Fall die nächsten 10 Wochen dort bleiben (wenn das Kind nicht eher kommt...). Sie hat bereits einen zweijährigen Sohn. Ihr Mann hat für die nächsten drei Wochen Urlaub nehmen können, um den Kleinen zu betreuuen, wie es danach weitergehen soll, ist ungeklärt. Hat ihr Mann die Möglichkeit sich freistellen zu lassen (Lohn wird von der Krankenkasse meiner Freundin oder Ihres Mannes weitergezahlt?) oder gibt es einen Anspruch auf eine Kinderbetreuung? Freue mich auf Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 28.06.2006, 21:49



Antwort auf: Betreuung des 1. Kindes

Hallo, Gem. § 199 RVO erhält die Versicherte eine Haushaltshilfe von der KK für die Zeit der Entbindung/ Krankenhausaufenthalt, soweit ihr die Fortführung des Haushaltes wegen der SS oder der Entbindung nicht möglich ist und auch niemand aushelfen kann. Ausserdem muss ein Kind unter 12 J. im Haushalt sein. Anstelle ienr Haushaltshilfe kann auch der Vater bezahlt werden. Näheres weiß im Einzelfall die KK. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2006



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