Guten Tag Frau Bader,
Zur Zeit werde ich bei der Betreuung meines 3 Jährigen Kindes von meiner Mutter unterstützt. Bis zum neuen Kitajahr holt sie den Kleinen von der Kita ab und er bleibt bis zu meinem Feierabend bei ihr ( ca. 15 Uhr.) Sie wohnt in einer Mietswohnung. In dem Haus leben überwiegend ältere Menschen. Nun hat sich eine Nachbarin beschwert. Unser Kind wäre ihr zu laut.
In dem Mietvertrag sind keine Klausel in die Richtung. Könnte die Nachbarin trotzdem eine Beschwerde ( mit Recht) beim Vermieter einreichen?
Vielen Dank für Ihre Mühe und LG
von
Nadine_500
am 02.07.2019, 17:17
Antwort auf:
Betreuung bei der Oma
Hallo,
nein, Kinderlärm gheört zum Leben dazu. Nur in den Mittags- und Nachtpausen sollte man sich bemühen, das Kind etwas leiser zu halten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2019
Antwort auf:
Betreuung bei der Oma
Nein, Kinderlärm ist in normalem Rahmen zu dulden.
Zumal er ja wohl offenbar nur kurze Zeit bleibt.
Allerdings liegt die Zeit, in der Oma betreut in der Mittagsruhe. Offiziell gesetzlich geregelt ist das nicht, das man da bitte Ruhe einzuhalten hat. Dennoch gibt es viele Menschen, die sich darüber ärgern, wenn ausgerechnet dann Riesenlärm gemacht wird.
Ich würde wohl eher mit den anderen Bewohnern in Ruhe reden und ihnen die Situation erklären um um Verständnis bitten. Dazu eben auch sagen, dass es ein begrenzter Zeitraum ist.
von
cube
am 02.07.2019, 18:07
Antwort auf:
Betreuung bei der Oma
Rein rechtlich können die Nachbarn nichts machen, denn Kinderlärm im normalen Maße ist zu tolerieren.
Wenn der Kleine also nicht gerade ununterbrochen auf den Boden trommelt ist alles kein Problem.
von
3wildehühner
am 02.07.2019, 18:15
Antwort auf:
Betreuung bei der Oma
Danke für eure Antworten. Es ist ja nicht so , dass der Kleine von 12 bis 15 Uhr laut ist. Eigentlich gibt es erst mal essen und dann macht auch er eine kleine Mittagspause. Ich kann die Beschwerde nicht ganz nachvollziehen:(
von
Nadine_500
am 02.07.2019, 18:37