Frage: Betreungsunterhalt

Hallo Fr. Bader. Muss ein Mann an die nicht eheliche Frau/ Expartnerin / Mutter des Kindes in jedem fall den Betrag von 770 Euro zahlen? Wird dabei Elterngeld (alles was über 300 € geht) berücksichtigt bzw. angerechnet? Wie sieht es aus wenn das Elterngeld wegfällt? Schonmal danke für ihre Antwort

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 14:35



Antwort auf: Betreungsunterhalt

Hallo, nein, er muss solvent sein u der Unterhalt muss indiv. berechnet werden. Das EG kann (Über 300 €) als Einkommen angerechnet werden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2009