Hallo Fr. Bader. Muss ein Mann an die nicht eheliche Frau/ Expartnerin / Mutter des Kindes in jedem fall den Betrag von 770 Euro zahlen? Wird dabei Elterngeld (alles was über 300 € geht) berücksichtigt bzw. angerechnet? Wie sieht es aus wenn das Elterngeld wegfällt? Schonmal danke für ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 14:35