Betreiben eines Flohmarktes beim Kindergartenfest

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreiben eines Flohmarktes beim Kindergartenfest

Hallo, wir der Elternbeirat vom Kindergarten wollen dieses Jahr beim Kindergartenfest einen Flohmarkt veranstalten an dem wir Stände vergeben und pro Stand eine Standgebühr verlangen. Gibt es dafür irgendwelche Auflagen??? Ab wann wird eine Veranstaltung vom Flohmarkt gewerblich???? Dürfen sich dort auch welche anmelden, die ein Gewerbe haben, wie z.b. verkauf von Tonwaren oder ähnlichem???? Wo könnte ich mich sonst erkundigen??????????????

Mitglied inaktiv - 11.03.2010, 16:33



Antwort auf: Betreiben eines Flohmarktes beim Kindergartenfest

Hallo, beim Gewerbeaufischtsamt und beim Finanzamt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.03.2010



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