Hallo Frau Bader,
ich habe noch eine Frage bgzl. Ihrer Antwort.
Muß ich das mit meinem AG mündlich klären, oder brauche ich es schrfitlich von ihm, das das mit dem 400Euro Job ok ist?
Was mache ich, wenn er NEIN sagt?
Kann ich dann kündigen ?
Wie sind denn dann die Kündigungsfristen? ( ich habe ja keinen Arbeitsvertrag gehabt )
Vielen lieben Dank
MfG
Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 12:28
Antwort auf:
Betreff, von der Fage, vom 13.2.2009
Hallo,
schriftlich wäre wegen des Beweises besser.
Welche Kü-Fristen (kann mich nicht an die Frage erinnern?)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.02.2009
Antwort auf:
Betreff, von der Fage, vom 13.2.2009
Hallo Frau Bader,
ich habe Ihnen hier noch mal die Frage vom 13.2 eingefügt:
Sehr geehrte Frau Bader,
es ist etwas kompliziert, aber ich probiere es so gut wie möglich zu beschreiben, also:
Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt ( nennen wir dem AG mal X ),
nun nach 1 Jahr, habe ich bei einer anderen Firma ( Firma Y ), ein angebot auf eine Teilzeitstelle ( Minijob ) bekommen.400 Euro Basis.
Muß ich meinem AG ( Firma X ), darüber informieren, oder muß ich eine schriftliche Einverständniserklärung von dem AG bekommen, bevor ich bei der Firma Y anfange ?
Oder muß ich beim AG kündigen, wenn ja, wie sind denn da die Kündigungsfristen ? ( ich habe KEIN Arbeitsvertrag bekommen, daher weiß ich auch nicht, wie da die Kündigungsfristen sind ).
Ich hoffe Sie haben verstanden, was ich meine ?
Viele liebe Grüße und vielen lieben Dank
Also, was ist, wenn mein AG sagt, das er damit NICHt einverstanden ist ?
Wie sind denn dann die Kündigungsfristen, habe ja keinen Arbeitsvertrag.
Vielen lieben Dank und LG
Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 20:54
Antwort auf:
Betreff, von der Fage, vom 13.2.2009
Hallo,
der AG muss zustimmen, bei einer Ablehnung muss es betriebliche Gründe geben.
In der EZ gelten die mormalen Kü-Fristen, zum Ende 3 Mo.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.02.2009