Hallo Frau Bader, kann ich mich in Baden Württemberg auf die Entscheidung des Münchner Amtsgerichts berufen (AZ: 213 C 13499/15)? Beträgt somit die Kündigungsfrist in der Kita maximal 3 Monate deutschlandweit? Bei uns sind es in den AGBs 3 Monate zum Quartalsende. Herzlichen Dank Agatha
von Agathaa am 13.02.2019, 03:08