Sehr geehrte Frau Bader! Kurz nach der Geburt meines Sohnes beantragte ich schriftlich bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit.Erklärte mich aber bereit im 2. Jahr 30std/Woche wieder arbeiten zu gehen. Jetzt würde ich doch gerne noch warten bis mein Sohn 1 1/2- 3/4 ist. Kann ich das jetzt noch tun? Oder habe ich mit dem Schreiben damals verpflichtet? Wie soll ich vorgehen? Wieder schriftlich beantragen? Mit freundlichen Grüßen Nele
Mitglied inaktiv - 25.05.2005, 19:07