Frage: Besuchszeiten

Sehr geehrte Frau Bader, mein Exmann und ich sind seit Februar 08 geschieden und haben eine knapp 5 jährige Tochter. Da mein Exmann beruflich sehr eingespannt ist und daher wenig Zeit hat, haben wir bei der Scheidungsfolgenvereinbarung keine festen Besuchszeiten vereinbart. Damals hatte mein Ex wenig Interesse an seiner Tochter und sie hatte sehr wenig Bezug zu ihm, da er die meiste Zeit unterwegs war. Mit der Zeit hat es sich doch so eingespielt, daß er die Kleine jeden Sonntag für ein paar Stunden geholt hat und sie auch wenn ich mal länger arbeiten mußte vom Kindergarten abgeholt hat. Sie hat auch langsam mehr Vertrauen zu ihm, weigert sich aber, lange bei ihm zu bleiben, beziehungsweise sie mag keine Ausflüge mit ihm machen. Sie ist generell eher ängstlich und braucht immer ein bisschen Zeit zum Auftauen. Nun ist es schon ein paar mal vorgekommen, daß er einen Ausflug geplant hat und sie aber partout nicht mitfahren wollte und geweint hat und mit Händen und füßen sich gewehrt hat. Ich habe ihr dann immer gut zugeredet, aber ich will sie nicht zwingen, zu etwas, was sie einfach nicht will. Jetzt droht er mir, daß er sie mit Gewalt mitnimmt, oder mir keinen Unterhalt mehr bezahlt, wenn sie nicht mitfährt. Geht das rechtlich? Kann er mir mein Kind schlimmstenfalls wegnehmen, nur weil ich ich ihr in seinen Augen zu viel erlaube (weil ich sie nicht zwinge mitzufahren). Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich habe momentan große Angst, daß er mir nichts mehr zahlt oder mir meine Tochter wegnimmt... Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundl. Grüßen Tina

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 14:55



Antwort auf: Besuchszeiten

Hallo, der Vater darf das Umgangsrecht uU auch gegen den Willen des Kindes ausüben - aber nicht, wenn das Kindwohl gefährdet ist. ich würde mal mit dem Kinderarzt darüber sprechen, er kennt die Kleine ja auch Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2009