Frage: Besuchszeiten

Liebe Frau Bader, mein Mann hat sich von mir und unserem einjährigen Sohn getrennt. Da wir uns wegen der Besuchszeiten nicht einigen konnte, wollte ich vom Jugendamt Auskunft, was denn in dem Alter so üblich sei. Der Kommentar war: "Das sag ich nicht, da will ich nicht parteiisch sein." Mein Mann will den Kleinen die Hälfte der Zeit hzu sich holen. Darf er das? Ich dagegen bin dafür, dass er ihn einmal pro Woche für ein paar Stunden besucht. Ist das wirklich zu wenig, zumal er sich vorher auch nicht um ihn gekümmert hat? Danke für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 29.06.2001, 18:00



Antwort auf: Besuchszeiten

Liebe Sonja, ich glaube, ich höre nicht recht. Es ist die ureigenste Aufgabe vom JA, solche Probleme zu klären. Selbst wenn es zu einem Prozess kommt, hört das Gericht das JA an. Dieses vertritt schließlich die Kindswohlinteressen. Ich würde das dort mal so sagen oder mich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2001