Hallo!
Meiner Tochter ihr Erzeuger mit dem ich nicht verheiratet war, ist russischer Staatsbürger.Er hat für Deutschland nur eine Genehmigung zum Spieler/Trainer.Ohne Arbeitsgenehmigung.
Er Kommt alle 6-8 Wochen unregelmäßig zu Besuch.Meine Frage:muß ich sie ihm mitgeben.Irgendwann vielleicht über Nacht? Wenn wir Streit hatten,hat er mich auch schon bedroht.Ich habe einfach Angst das er sie mit ins Ausland nimmt.
Mit freundlichen Grüßen und Dank im Vorraus
Bianca
Mitglied inaktiv - 21.11.2000, 20:56
Antwort auf:
Besuchsrecht
Liebe Bianca, Annika hat grundsätzlich recht. Gibt es denn ein Urteil zum Umgangsrecht? Wenn akute Gefahr droht, können Sie auch ein Urteil erwirken, daß er dieses Umgangsrecht abgesprochen kriegt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.11.2000
Antwort auf:
Besuchsrecht
Hallo!
Ich kann Deine Angst verstehen. Der Vater hat ein Umgangsrecht (d.h. er hat das recht darauf die Kleine auch mal über Nacht zu haben). Du kannst aber mit dem Jugendamt sprechen und die helfen Dir. wenn Du z.B. sagts daß er schon damit gedroht hat die Kleine Dir wegzunehmen würde sie eine Aufsichtsperson stellen bzw. auch unterasgen daß sie über Nacht wegbleibt.
Sprich einfach mal mit denen, die helfen Dir wirklich.
Lieben Gruß
Anika
Mitglied inaktiv - 22.11.2000, 10:07