Hallo,
mein Mann und ich leben getrennt seit unsere Tochter ein halbes Jahr alt war. Sie ist jetzt 1 1/2 Jahre und er holt die kleine Freitag nachmittag und Sonntag mittag und dann jeweils bis halb 6. Ist das in ihrem Alter zu häufig? Er lässt sich auch nicht auf geringere Besuchszeiten ein. Er möchte auch, dass sie ab und an bei ihm übernachtet. Einerseits möchte ich ja, dass sie Kontakt zu ihrem VAter hat, aber andererseits ist es schon ein komisches Gefühl sie bei der anderen Frau zu wissen.
Kann ihm aber auch keinen richtigen Grund sagen, dass sie nicht bei ihm übernachten soll.
Können Sie mir sagen, ob ich es bei diesen Zeiten lassen soll? Habe nicht den Eindruck dass die kleine darunter leidet. Oder soll ich es anders machen und wenn ja was soll ich ihm für eine Begründung nennen?
Danke.
Doreen
Mitglied inaktiv - 23.11.2002, 10:03
Antwort auf:
besuchsrecht
Liebe Doreen,
Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat.
Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen.
Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt.
Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen.
Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen.
Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat.
Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt.
Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden.
Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt:
- bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden
- bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag
- Übernachtung erst ab Schulreife
Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig.
Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat.
Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind).
Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2002
Antwort auf:
besuchsrecht
Warum sooll das denn zu weviel sein???
Versuche es mal so zu sehen:
Dich hat Deine Tochter praktisch jeden Tag, ihren Papa nur 2x ein paar Stunden in der Woche. Aber ihr seid doch beide Eltern dieses Kindes!
Wenn Du den Eindruck hast, es geht ihr gut, dann lass Deiner Tochter die gewohnte Regelmäßigkeit, denn besonders so kleine Kinder brauchen das!
Und das mit der anderen Frau: Ich weiß nicht, ob Du einen neuen Partner hast oder erst einmal später finden wirst:
Das verkraften die Kinder ganz prima, die Erfahrung habe ich schon häufig gemacht. Warum auch nicht?
In diesem Alter und dann auch später wachsen sie damit auf und es ist für Deine Toschter dfer Normalzustand und nix ungewöhnliches, daß Mama jemanden hat und Papa eben auch.
Sie wird die Frau nicht als Mutter anshene, denn das bist Du, aber es ist doch nur positiv zu bewerten, wenn sie diese Frau mag und gern dort ist.
So schwer das ist:
Dein eigenenen Besitzansprüche und Schwierigkeiten mit einer neuen Frau vertwirren Deine Tochter nur, weil sie merkt, daß irgendwas nicht "stimmt" und das würde ich ihr ersparen!
HTH
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.11.2002, 11:58
Antwort auf:
besuchsrecht
Warum sooll das denn zu weviel sein???
Versuche es mal so zu sehen:
Dich hat Deine Tochter praktisch jeden Tag, ihren Papa nur 2x ein paar Stunden in der Woche. Aber ihr seid doch beide Eltern dieses Kindes!
Wenn Du den Eindruck hast, es geht ihr gut, dann lass Deiner Tochter die gewohnte Regelmäßigkeit, denn besonders so kleine Kinder brauchen das!
Und das mit der anderen Frau: Ich weiß nicht, ob Du einen neuen Partner hast oder erst einmal später finden wirst:
Das verkraften die Kinder ganz prima, die Erfahrung habe ich schon häufig gemacht. Warum auch nicht?
In diesem Alter und dann auch später wachsen sie damit auf und es ist für Deine Toschter dfer Normalzustand und nix ungewöhnliches, daß Mama jemanden hat und Papa eben auch.
Sie wird die Frau nicht als Mutter anshene, denn das bist Du, aber es ist doch nur positiv zu bewerten, wenn sie diese Frau mag und gern dort ist.
So schwer das ist:
Dein eigenenen Besitzansprüche und Schwierigkeiten mit einer neuen Frau vertwirren Deine Tochter nur, weil sie merkt, daß irgendwas nicht "stimmt" und das würde ich ihr ersparen!
HTH
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.11.2002, 11:59