Ich bin seit 4 Monaten vom Vater meines 13 Monate alten Sohnes getrennt. Der Vater hat sich im ersten Lebensjahr nicht um das Kind gekümmert und auch jetzt nicht. Jetzt hat er mir angedroht er will das Kind zu sich nehmen - sein Besuchsrecht wahrnehmen. Ab welchem Alter muss mein Sohn bei Ihm schlafen? Mein Sohn ist sehr viel krank - und somit ist meine Sorge einfach groß. Ich habe das Alleinige Sorgerecht für Ihn. Bitte um Hilfe
Mitglied inaktiv - 27.10.2010, 15:59
Antwort auf:
Besuchsrecht
Hallo,
er hat ein Umgangsrecht, aber bei dem Alter u der Tatsache, dass beide sich kaum kennen, anfangs nur ein paar Stunden, das kann sich steigern. Übernachten üblicherweise erst ab Schule
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2010
Antwort auf:
Besuchsrecht
am besten du kontaktest das jugendamt, die werden sich dann mit dem kv und dir um eine gute lösung zum wohle des kindes bemühen.
es gibt kein gesetz, daß die häufigkeit der besuche bzw übernachtungen regelt.
kommt immer auf die umstände an.
wenn dein sohn kaum beziehung zum vater hat, wird man das ganz langsam angehen evtl auch mit betreutem umgang.
also sorge dich nicht zu sehr!
Mitglied inaktiv - 27.10.2010, 18:42