Hallo Frau Bader,
Sie haben vor einigen Tagen geantwortet, dass das Besuchsrecht ungefähr so festzulegen ist:
- bei ganz kleinen Kindern 1-2mal im Monat
- bei etwas größeren alle 14 Tage 1 Tag
- Übernachtung erst ab Schulreife
Was versteht man unter "etwas größere Kinder"?
Mein Sohn ist 15 Monate alt.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 08.09.2001, 11:09
Antwort auf:
Besuchsrecht
Liebe Lissi,
auf ein genaues Datum oder Alter kann man das nicht festmachen, es ist einfach eine Zusammenfassung von verschiedenen Urteilen. Eine gesetzl. Bestimmung gibt es nicht.
Es hängt im Einzelfall also vom JA/ Richter ab.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.09.2001
Antwort auf:
Besuchsrecht
Hi,
also ich hatte das so verstanden :
- bei ganz kleinen Kindern 1-2mal
im Monat
SIND KINDER 0 bis 2/3
- bei etwas größeren alle 14 Tage 1 Tag
SIND KINDER AB 3
- Übernachtung erst ab Schulreife
SIND KINDER AB 6
Hilft Dir das ?
Tati
Mitglied inaktiv - 08.09.2001, 12:38