Frage: besuchsrecht?

guten abend ich hoffe ich bin in auf der seite richtig ;o) ich hab die ganze letzte nacht kaum ein auge zu getan... und nun das forum empfohlen bekommen. viell. können sie mir ja helfen... kurzfassung. ich bin alleine mit meinen 3 kindern. das baby, 1 jahr, hat einen anderen vater. wir waren 1 jahr zusammen. als er von der schwangerschaft erfuhr, war er weg. er ist schwer krank. das es schizophrenie ist, wußte ich nicht. hat mir seine große tochter später erzählt. er hat 2 große kinder aus einer geschiedenen ehe. die große tochter, 20 jahre beginnt auch zur zeit mit depressionen. er hat sich das komplette erste jahr nicht um ole gekümmert. seine exfrau meinte mal zu mir... das macht er immer so... das erste schlimme jahr, da hat er kein bock drauf. und tatsächlich jetzt zum 1. geburtstag hatte ich einen brief im briefkasten. er möchte ole sehen usw... hat auch einen wirren brief an ole mitgeschickt " für später" den er in klatte reingelegt hat..so ein 5 minuten brief...den man auch keinem kind vorlesen kann, geschweige denn geben kann... meine frage ist nun... wenn es zum wohl des kindes geht... wer entscheidet das? denn schizophrenie ist soweit ich weiß vererbbar und kommt meist dann zum ausbruch, wenn diejenigen kontakt haben... ich möchte das natürlich mit allen mitteln verhindern... sei noch dazu gesagt, der vater von meinem ex war auch schizo und hat sich 2002 umgebracht... ich habe angst, das er das aufs kind überträgt.. und sich oder dem kind in seinem wahn was antut... er war so sehr für eine abtreibung... hat sogar damals eine bekannte von uns, die ist ärztin.. gefragt, ob sie ihm die abtreibungspille verschreiben kann um sie mir unterzujubeln... hat auch bis zuletzt bestritten der vater zu sein usw... ich möchte einfach nicht, das ole zu so jemanden hingehen muss... muss ich ihm ole rausgeben, wenn er auf besuchsrecht klagt? ich hoffe das ist jetzt nicht allzusehr verwirrend geschrieben... ;o) und vielleicht hat jemand erfahrung damit und kann sie mir weitergeben... viele grüße.... kleine irre ;o)

Mitglied inaktiv - 02.01.2008, 18:48



Antwort auf: besuchsrecht?

Hallo, grundsätzlich hat er ein Umgangsrecht. Das nur dann nicht, wenn eine Gefahr für das Kind besteht. Allein die Vermutung, dass das Kind es auch hat und es eher ausbricht, wird nicht ausreichen. Auch scheint er seinen anderen Kindern nichts angetan zu haben. Kurzum, Sie können das gerichtlich klären lassen, evtl. mit einem Gutachten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2008



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