Hallo,
was muss einem Vater als Besuchsrecht bei einer gerade 4 jährigen gewährt werden?
Darf er sie auch mitnehmen?
Wie sind da so die Staffelungen?
Ich habe gehört alle 14 Tage 3-4 Stunden beim Kind zuhause?!
Danke
Mitglied inaktiv - 05.10.2007, 08:12
Antwort auf:
Besuchsrecht
Hallo,
dazu gibt es keine Grundsätze, das hängt von dem Verhältnis Vater-Kind ab. Mitnehme darf er sie auf jeden Fall, evtl. auch über Nacht. Wenn Sie sich nicht einigen können hilft das JA.
Liebe Grüsse aus Rom,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2007
Antwort auf:
Besuchsrecht
Da gibt es keine gesetzlichen Regelungen.
Es kommt auf den bisherigen bezug von Kindund Vater an, wie bisher Umgang war, wie sich das Kind im Umgang verhält etc.
Grundsätzlich sind aber 3-4 Stunden alle 2 Wochen reichlich wenig würde ich sagen bei einem 4-jährigen Kind.
Und warum sollte es die Zeit nicht mit dem Vater allein verbringen?
Wenn es beginnender Umgang ist würde ich sagen: öfter (1-2 pro Woche) 2-3 Stunden, zuerst beim Kind Zuhause dann auch mal auf dem Spielpatz o. ä. dann stundenweise ausweiten und dafür evtl. nicht mehr ganz so oft.
Wie soll ein 4-jähriges Kind eine Beziehung zu seinem Vater aufbauen, wenn es ihn nur 3 Stunden alle 14 Tage sieht?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 05.10.2007, 09:36
Antwort auf:
Besuchsrecht
Im übrigen: das Kind hat ein Recht den Vater zu sehen, NICHT umgekehrt!!!
Genau so formuliert es das gesetz.
Viele Grüße nochmals,
Désirée
Mitglied inaktiv - 05.10.2007, 09:37